Ihr Vorteil

Ihr Partner seit 1988

Woher stammt unsere Tarifbezeichnung?

alpha

ist eine Kennzahl für die Outperformance eines Portfolios gegenüber einem Vergleichsindex.

Durch unsere Dienstleistung generieren wir für unsere Kunden in fast allen Fällen ein positives alpha.

Jede Beratungs-, Betreuungs- oder sonstige Dienstleistungen ist mit Kosten verbunden, die Sie als Kunde direkt oder indirekt bezahlen.

Da wir im “Alpha-Tarif” keine Beratungs- und Betreuungsleistung anbieten, können wir Ihnen die gesparten Kosten erstatten. Das ist Ihr größter Vorteil! Sie erhalten somit

- 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag* für fast alle Fonds

- 100% Erstattung der Kickback-Provisionen** (Bestandsprovision)

Keine versteckte Kosten wie z.B. Erfolgsbeteiligung oder Honorare. Lediglich für die Verwaltung und Abrechnung berechnen wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15.- Euro vierteljährlich, die wir unserer vierteljährlichen Erstattung der Kickback-Provisionen in Abzug bringen. Ist der Erstattungsbetrag der Kickback-Provisionen geringer als 15.- Euro, entfällt die Erstattung. Die Differenz wird auch nicht in Rechnung gestellt.

* Ausgabeaufschlag: Dies ist die Differenz zwischen dem offiziellen Ausgabe- und Rücknahmepreis des Investmentfonds. Der Ausgabeaufschlag soll die Beratungsleistung des Vermittlers entlohnen. 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag gibt es für fast alle Fonds. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Hauptseite www.alpha-tarif.de

** Kickback-Provisionen: Jeder Fonds hat eine interne Gebühr, über welche die Verwaltungskosten des Fonds beglichen wird. Hiervon bezahlen die Fondsgesellschaften einen sehr geringen Teil an die Vermittler. Diese Kickback- oder Bestandsprovision ist für die laufende Betreuung des Vermittlers. Hierzu zählen u.a.
- Kundeninformationen, postalische Mailingaktionen oder Newsletter
- Telefonservice für Anfragen
- administrative Betreuung
- Fachinformationen für z.B. steuerliche Daten
- Unterstützung bei der Abwicklung von Transaktionen
- Unterstützung bei Problemen mit der depotführenden Stelle
...
Die Kickback-Provisionen sind je nach Fondsgesellschaft und Fondsart sehr unterschiedlich. Folgende Provisionssätze sind möglich:
Rentenfonds: Bis zu 0,6% p.a.
Immobilienfonds: Bis zu 0,3% p.a.
Aktienfonds: Bis zu 1,0% p.a.

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