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Der „Alpha-Tarif“ der AAV Fondsvermittlung GmbH & Co. KG richtet sich ausschließlich an Anleger, die vollständig auf eine Beratung und Betreuung verzichten.
Anlegern, die Beratung oder Betreuung hinsichtlich
- Steuern, Steuerbescheide, … - Anlageentscheidungen - Anlageinformationen - Onlinezugang - administrative Abwicklung - Transaktionsabwicklung
benötigen, können wir den „Alpha-Tarif“ nicht anbieten.
Im „Alpha-Tarif“ bieten wir unseren Kunden für fast alle Fonds 100% Bonus auf den Ausgabeaufschlag. Der Bonus wird in Form eines Sofortrabatts direkt beim Kauf angerechnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Hauptseite www.alpha-tarif.de
Im „Alpha-Tarif“ erstatten wir unseren Kunden zusätzlich alle weiteren Provisionen (Kickback- oder Bestandsprovision), welche wir als Vermittler erhalten. Diese Provisionen werden je nach Fonds und/oder Fondsgesellschaft unterschiedlich ausbezahlt. Änderungen der Provisionssätze seitens der Fondsgesellschaften sind keine Seltenheit. Die Provisionen der AAV Fondsvermittlung GmbH & Co. KG werden vierteljährlich (Ende März, Juni, September, Dezember) durch Überweisung auf ein zu nennendes Girokonto in Deutschland erstattet. Die AAV Fondsvermittlung GmbH & Co. KG erstellt hierfür eine schriftliche Abrechnung, die auf den Provisionsdaten der AAV Fondsvermittlung GmbH & Co. KG basiert.
Die AAV Fondsvermittlung GmbH & Co. KG berechnet für die Bearbeitung eine Gebühr von pauschal 15 Euro je Abrechnung, die sie von dem Auszahlungsbetrag der Erstattung in Abzug bringt. Ist der Auszahlungsbetrag geringer als 15 Euro wird die Differenz nicht in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass wir eventuelle Provisionskürzungen und/oder Restriktionen durch die Fondsgesellschaften in unseren Konditionen weitergeben müssen. In diesem Fall betrifft dies jedoch nicht nur uns, sondern alle Vermittler.
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